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Die BAWAG P.S.K. habe unter ihrem neuen Eigentümer – dem US-Finanzinvestor Cerberus – einer gebürtigen Kubanerin mit österreichischer Staatsbürgerschaft in Frankenmarkt Konto und Sparbücher gekündigt. Das berichtet die „Kronen Zeitung“ in ihrer Freitag-Ausgabe.

Als Begründung sei angeführt worden, der neue Eigentümer wolle keine Geschäftsbeziehungen mit „Kubanischstämmigen“.

„Es betrifft einige Dutzend Kunden. Es sind nur Einzelfälle“, wird BAWAG-Sprecher Thomas Heimhofer im Bericht zitiert.

Der Ehemann der gebürtigen Kubanerin will laut „Kronen Zeitung“ rechtliche Schritte ergreifen. Er mutmaßt, dass hinter der BAWAG-Aktion der US-amerikanische Helms-Burton-Act steckt: Dieser verbiete US-Bürgern, mit Kubanern Finanzgeschäfte zu machen.

ORF.at – 13. April 2007

BAWAG verteidigt Kündigung von Kuba-Kunden

BAWAG-Chef Nowotny hat die Entscheidung, rund 100 kubanischen Kunden zu kündigen, verteidigt. Durch den neuen Eigentümer Cerberus sei die Bank an US-Recht gebunden, sagte er am Freitag in der „ZiB2“. Ihm tue die Maßnahme zwar weh, aber die Gesetze würden eben auch für die Töchterfirmen von US-Unternehmen gelten. Auch die Geschäftsbeziehungen zum Iran müssten nun abgebaut werden, sagte Nowotny.

Nach der Kündigung von rund 100 kubanischen BAWAG P.S.K.-Kunden will die Bank einen Schaden für die Betroffenen vermeiden. Am Freitagabend tat die BAWAG ausdrücklich ihr „Bedauern“ über das Vorgehen kund. Man sei „darum bemüht, die den betroffenen Kunden daraus erwachsenden Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten bzw. Kosten zu vermeiden“.

Zur Kündigung der kubanischen Kunden sei die Bank jedoch auf Grund der US-Auflagen für den neuen US-Eigentümer Cerberus verpflichtet, bekräftigte die Unternehmensführung. Amerikanische Wirtschaftssanktionsgesetze verbieten es US-Unternehmen, Geschäftsbeziehungen mit Kuba, kubanischen Unternehmen oder Personen kubanischer Nationalität zu unterhalten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf nicht-amerikanische Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von US-Personen oder US-Unternehmen stehen.

Von Regierung kam heftige Kritik. Sozial-und Konsumentenschutzminister Buchinger zeigt sich „empört“. Das Vorgehen der Bank sei „rechtswidrig“. Das Gesetz sehe eine „Verwaltungsstrafe vor, wenn jemand Personen allein auf Grund ihrer Rasse, Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft oder Religion ungerechtfertigt benachteiligt oder sie daran hindert, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind“.

(APA) DiePresse.com 13. April 2007

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