Chronologie der Ereignisse im Fall der „Cuban Five“

16. und 17. Juni 1998: Die kubanische Regierung übergibt dem FBI umfangreiches Aktenma-terial über die terroristischen Aktivitäten in Südflorida

12. September 1998: Das FBI verhaftet 10 Mitglieder der „Red Wasp“, des kubanischen Agentennetzwerks. Der Staatsanwaltschaft gelingt es, fünf von ihnen zur „Kooperation zu bewegen“ (Sie erhalten die üblichen Strafen für illegale Agententätigkeit.) Die anderen Fünf verschwinden für 17 Monate in Isolationshaft und werden in 26 Anklagepunkten der Verschwörung zur Spio-nage und im Fall von Gerardo Hernández auch zu Verschwörung zum Mord angeklagt.

Juni 2001: Nach einem beispiellosen 6-monatigen Prozess werden die Fünf von einer einge-schüchterten Jury in Miami-Dade trotz fehlender Beweise in allen Punkten der Anklage für schuldig gesprochen, Dezember 2001 zu bis zu zweimal lebenslänglichen Strafen verurteilt und danach auf 5 verschiedene weit über die USA verstreute Hochsicherheitsgefängnisse verteilt.

April – Mai 2003: Der vom 11th Circuit Court of Appeals in Atlanta auf den 7. April 2003 festgelegte Berufungsabgabetermin für die Verteidigung kann nicht eingehalten werden. (Ende Februar bzw. Anfang März 2003 kamen alle Fünf in ihren jeweiligen Gefängnissen in Isolationshaft, die zunächst für ein Jahr gelten, aber danach beliebig verlängert werden können sollte. Aufgrund internationalen Protestes, auch von Amnesty International, wurden sie nach einem Monat daraus entlassen.)

10. März 2004: Mündliche Anhörung durch drei Richter aus Atlanta in Miami (unter intern. Beo-bachtung, u.a. auch von RA Eberhard Schultz aus Deutschland)

27. Mai 2005: Die UN-Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen der Menschenrechtskommission in Genf veröffentlicht ihr Urteil. In ihrer Stellungnahme Nr. 19/2005 (Vereinigte Staaten von Amerika) heißt es, die Inhaftierung der fünf kubanischen Gefangenen sei „ein Verstoß ge-gen Artikel 14 des Internationalen Paktes für Zivile und Politische Rechte und entspricht nach Untersuchung des Falles vor der Arbeitsgruppe der Kategorie III der anwendbaren Kategorien“.

09. August 2005: Das Drei-Richter-Gremium des Berufungsgerichtes in Atlanta veröffentlicht sein Urteil in einer 93-seitigen Begründung, wonach die Strafurteile wegen der vorurteilsträchti-gen Atmosphäre bei der Verhandlung in Miami-Dade aufgehoben und der Prozess an einem neutralen Ort wieder aufgenommen werden sollte.

31. Oktober 2005: Dem Einspruch der Bundesstaatsanwaltschaft und der Beantragung einer EN-Banc- Anhörung vor allen 12 Richtern des Berufungsgerichtes in Atlanta wird stattgegeben.

14. Februar 2006: Mündliche Anhörung vor den 12 Richtern unter internationaler Beobachtung, u.a. auch wieder von RA Eberhard Schultz.

09. August 2006: Das 12-Richter Gremium hebt das Urteil des Drei-Richter-Gremiums von At-lanta wieder auf. (Nähere Einzelheiten zu der sich anschließenden Pressekonferenz vom 10.08. mit Anwälten der Fünf und Vertretern der National Lawyers Guild und grundsätzliche Informati-onen zu dem Fall sowie auch zur bisherigen Verweigerung des Besuchsrechtes für zwei der Ehefrauen der Fünf, s. unter: http:www.miami5.de )

Veröffentlicht unter Die Fünf

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