Schande für die Schweiz: POSTFINANCE kriecht vor Trump und Co!

Kriminelle US-Blockade gegen Kuba auch in der Schweiz angewendet

 Per 1. September 2019 stellt PostFinance den Zahlungsverkehr mit Kuba ein. Damit schliesst sich die Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post dem Grossteil der Schweizer Privatbanken an, die sich seit längerem dem US-Diktat unterworfen und ihre internationalen Finanzbeziehungen zu Kuba abgebrochen haben.
Die am 13. Oktober 1960 von der US-Regierung gegen Kuba verhängte Blockade (spanisch «el bloqueo») wurde bis heute sukzessive verschärft – zuletzt am 2. Mai 2019 mit der Aktivierung von Kapitel III des Helms-Burton-Gesetzes durch Präsident Donald Trump. Dieses ermächtigt US-Institutionen, ausländische Institutionen und Personen zu verklagen, die von Geschäften mit in Kuba verstaatlichtem Eigentum profitieren. Die Europäische Union verurteilt diese extraterritoriale Anwendung des Helms-Burton-Gesetzes aufs Schärfste.
Die illegale Blockade umfasst unzählige Massnahmen gegen Kuba im Handels-, Wirtschafts- und Finanzbereich. Sie verletzt das Völkerrecht, stört die freie Entwicklung der kubanischen Wirtschaft und behindert Kubas Umsetzung der in der Agenda 2030 der UNO definierten Nachhaltigen Entwicklungsziele. Die Blockade hat dem kubanischen Staat und seiner Bevölkerung bis heute über 900 Milliarden US-Dollar an direktem Schaden verursacht. Trotzdem hält Kuba an den in der Verfassung festgeschriebenen Rechten auf kostenlose Bildung und Gesundheitsversorgung, zahlbaren Wohnraum, der Lebensmittelversorgung und dem Zugang zu Kultur und Sport für alle fest.
Schweizerische Neutralität?
Bei der jeweils im Herbst stattfindenden Abstimmung der UNO-Vollversammlung über die Beendigung der US-Blockade stimmt die Schweizer Vertretung seit Jahren mit der Grossmehrheit der UNO-Mitgliedstaaten im Sinne der von Kuba eingereichten Resolution – also gegen die Blockade. Dass sich mit PostFinance die Tochtergesellschaft eines Schweizer Bundesbetriebes nun trotzdem dem Blockade-Diktat der USA unterwirft, stellt eine massive Verletzung der Schweizer Neutralitätspolitik dar.
Für die Schweizerische und internationale Solidaritätsbewegung bedeutet die Einstellung des Zahlungsverkehrs mit Kuba einen drastischen Eingriff in ihre Tätigkeit. Für die kubanische Gemeinschaft in der Schweiz und im Ausland werden Geldüberweisungen in die und aus der Heimat so gut wie unmöglich. Auch die Arbeit der diplomatischen Vertretung Kubas in der Schweiz wird durch die Finanzblockade zusätzlich erschwert. Damit verletzt die Schweizer Regierung das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.*
All diejenigen, die unsere Empörung teilen, rufen wir auf, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kontakten Druck auf die Schweizer Regierung auszuüben, damit diese Massnahmen unternimmt, um der Verletzung des internationalen Rechts und der Einmischung in die nationale Souveränität Kubas ein Ende zu setzen.
* Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, von der Bundesversammlung angenommen 21. Juni 1963. Art. 25:  Der Empfangsstaat gewährt der Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Vereinigung Schweiz-Cuba, September 2019

Siehe auch:

SWISSINFO

Veröffentlicht unter Aktuell, Blockade, Cuba, International, Schweiz

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