Mahnwache gegen die US-Blockade und die begrenzte Meinungsäusserungsfreiheit in der bürgerlichen Demokratie

Eine zum wiederholten Male durchgeführte und bisher nie bemängelte Mahnwache gegen die kriminelle US-Blockade gegen CUBA wurde von überpflichtbewussten Beamten der Gewerbepolizei der Stadt Bern aufgelöst. In der Bewilligung – mit 4 (vier!) Seiten voller kleingedruckter Auflagen – ist tatsächlich neuerdings ein Passus zu finden,  Sonnenschirme seien untersagt. Notabene: Die Mahnwache hat neben einem Blumen- und Gemüsemarkt gestanden, mit Dutzenden von Sonnenschirmen…

Der Beamte betonte ausdrücklich, dass seine Intervention nichts mit den Aussagen der Mahnwache zu tun habe; er habe sie gar nicht gelesen, er sei „neutral“. Auf die Entgegnung, dass wir von der Polizei bisher immer überprüft, aber nicht kritisiert wurden, übte der junge Gewerbepolizist Kollegenschelte: Die hätten die Bewilligung nicht richtig gelesen, weil sie nicht von der Gewerbepolizei gewesen seien…

Nach dieser Erfahrung einer weiteren Einengung der politischen Meinungsäusserungfreiheit stellt sich die Frage, ob die Verantwortlichen nicht besser eine Liste der Dinge verfassen würden, die in dieser bürgerlichen Demokratie überhaupt noch erlaubt sind.

Veröffentlicht unter Aktuell, Cuba, Schweiz

50 Jahre ASC / VSC

Archiv